Sicherheit

Hinweise

Wir alle freuen uns schon auf das „Hagnauer Weinfest …Blasmusik am See“.

Einige wichtige Hinweise sollen helfen, dass Besucher und Gäste des Festes, Hagnauer Bürgerinnen und Bürger sowie die veranstaltende Musikkapelle von der ersten bis zur letzten Minute des Hagnauer Weinfestes in Harmonie und mit Freude genießen und miteinander feiern können.

Einige Rahmenbedingungen sollen dazu beitragen:

  • Der Eintritt zum Fest inkl. Stielglas kostet am Samstag 5,00 Euro.
  • Es werden Eingangskontrollen durchgeführt – Security-unterstützt: Am Samstag gilt das System „One-Way-Ticket“
  • Es dürfen weder Getränke auf das Festgelände, noch vom Festgelände mitgenommen werden
  • Bereits alkoholisierte Besucher erhalten keinen Zutritt
  • An Besucher unter 16 Jahren werden keine alkoholhaltigen Getränke ausgegeben.
  • Beim Einlass werden Ausweiskontrollen durchgeführt. Besucher, die das 16./18. Lebensjahr vollendet haben, erhalten – obligatorisch – ein Bändchen (unterschiedliche Farben), das offen zu tragen und ggf. auf Verlangen vorzuzeigen ist. An Besucher ohne dieses Bändchen werden keine alkoholhaltigen Getränke ausgegeben. Besucher bis 16 Jahren müssen das Fest um 22:00 Uhr verlassen.
  • Besucher, die auf dem Festgelände stark alkoholisiert angetroffen werden, müssen das Fest verlassen.
  • Den Anweisungen der Offiziellen der Musikkapelle und des Security-Personals ist unbedingt Folge zu leisten.
  • Die Mitnahme von Getränken und Flaschen vom Festplatz ist untersagt und wird kontrolliert. Flaschen, auch volle, müssen am Ausgang abgegeben werden
  • Wir bitten alle Besucher und Gäste, die das Festgelände verlassen, die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger von Hagnau sowie der Feriengäste zu respektieren.
  • Autofahrer und sonstige Verkehrsteilnehmer bitten wir keinen Alkohol zu trinken. Es muss mit verstärkten Polizeikontrollen gerechnet werden
  • Besucher und Gäste, die aus welchen Gründen auch immer in ihren Fahrzeugen auf der Gemarkung Hagnau übernachten bitten wir, ausschließlich ausgewiesene Parkplätze zu benutzen. Die Übernachtung in Weinbergen und Obstplantagen ist absolut verboten und wird geahndet.
  • Wir bitten alle Besucher und Gäste des Hagnauer Weinfestes den Festplatz, das idyllische Wein- und Fischerdorf Hagnau sowie die gesamte Gemarkung so ordentlich und sauber zu verlassen, wie sie den Ort bei ihrer Ankunft vorgefunden haben.
  • Auch für das diesjährige Weinfest wurde von der Gemeinde Hagnau eine Allgemeinverfügung erlassen, die den Verzehr von alkoholischen Getränken außerhalb des Festgeländes auf öffentlichen Straßen und Plätzen untersagt. Diese Verfügungen sind unten noch einmal veröffentlicht.
  • Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen uns allen ein schönes, friedliches und harmonisches Fest.

Allgemeinverfügung für Alkohol und Glas

Lageplan für Allgemeinverfügungen


Jugendschutz